Klasse B + Klasse B (Automatik)

Auto, ab 18 Jahren, begleitetes Fahren ab 17 Jahren

  • Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • Oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3 500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird)

Klasse BE

Auto mit Anhänger, ab 18 Jahren, begleitetes Fahren ab 17 Jahren

  • Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und
  • Einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen
  • Sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3 500 kg nicht übersteigt

Klasse B96

  • Hierfür ist keine Prüfung aber eine besondere Schulung erforderlich
  • Die theoretische und praktische Ausbildung umfasst sieben Stunden à 60 Minuten
  • Voraussetzung ist der Besitz der Klasse B
  • Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhänger. Zulässige Gesamtmasse des Anhängers über 750 kg. Zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3500 kg aber max. 4250 kg
  • Für Wen
    • Ab 18 Jahren und begleitetes Fahren ab 17 Jahren, die einen Anhänger mitführen wollen, bei dem die Klasse B alleine nicht ausreicht, aber Klasse BE nicht erforderlich ist
    • In der Regel ist es aber sinnvoller gleich den Führerschein Klasse BE zu erwerben