Klasse AM

Roller 50ccm, ab 16 Jahre

  • Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
  • Sreirädrige Kleinkrafträder
  • Leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge

Klasse A1

Motorrad 125ccm, ab 16 Jahre Probezeit fängt an zu laufen

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW

Klasse A2

Motorrad, ab 18 Jahre oder über Aufstiegsprüfung nach 2 Jahren der Klasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
+ einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
+ einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind

Klasse A

Motorrad ab 24 Jahre, direkt Einstieg – oder über Aufstiegsprüfung nach zwei Jahren Klasse A2

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und einer Motorleistung von mehr als 35 kw
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge 

B196

Motorrad 125 ccm, ab 25 Jahre und mindestens 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B

  • Erlaubt das Führen von Fahrzeugen der Klasse A1 (aber ohne Möglichkeit einer Aufstiegsprüfung!)
  • Erforderlich sind mindestens 5x 90 Min. praktische Ausbildung und 4x 90 Minuten theoretischer Unterricht mit Schwerpunkt Klasse A
  • Es ist keine theoretische oder praktische Prüfung zu absolvieren, der Fahrlehrer muss jedoch die Fahreignung feststellen und bescheinigen